Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen!
Das
Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Schwere
Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie
Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!
Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen
müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 von befähigten Personen
kontrolliert werden.
Kommissionieren, aus- und einlagern - die
vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse in Ihrem Lager bergen Risiken
und verlangen eine hohe Sicherheit.
Im Lagerbereich kommt es immer
wieder zu schweren Unfällen. Jährlich ereignen sich allein beim innerbetrieblichen Transport 230.000 Arbeitsunfälle. Nichtbeachtung
von Verkehrswegen und falscher bzw. leichtsinniger Umgang mit
Arbeitsmitteln sind nur zwei Beispiele für die zahlreichen Gefährdungen
im Lager.
Die Betriebssicherheitsverordnung sowie der europäische
Normenentwurf DIN EN 15635 verpflichten Lagerbetreiber, eine jährliche
Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person
durchführen zu lassen.
Die Verantwortung für die Sicherheit der
Mitarbeiter und den reibungslosen, sicheren Ablauf des Betriebes trägt
der Unternehmer/Betreiber.
Vermeiden Sie Arbeitsunfälle und hohe
Reparaturkosten durch rechtzeitiges Erkennen von Schäden.
Anmerkung:
Der Einsturz des gesamten beschädigten
Regals bzw. eines Teils davon erfolgt nicht unbedingt sofort, sondern
kann sich über einen Zeitraum von einigen Stunden oder gar Tage
erstrecken. Die Zeit vom Anfangsschaden bis zum Einsturz hängt von der
Stärke der Beschädigung eines Bauteils, der Stelle des Schadens, der
Tragfähigkeit und der tatsächlichen Last auf dem Bauteil usw. ab. Fast
alle Schäden an Lagereinrichtungen, die mit Paletten bestückt sind,
werden von Fördergeräten verursacht, die sich in bzw. um die
Lagereinrichtung herum bewegen. Die meisten Schäden entstehen durch
direkte Zusammenstöße von Gabelstaplern oder von Stößen von Paletten,
die von Staplern bewegt werden. Jeder Schaden vermindert die
Tragfähigkeit eines Regals zu einem gewissen Grad, wodurch die
Sicherheitsreserven angetastet werden. Benutzer sollte sich dieser
Situation bewusst sein und die Notwendigkeit der sorgfältigen
Überwachung der Regalanlage einsehen, damit sichergestellt ist, dass
sämtliche Schäden entdeckt und unverzüglich und angemessen behandelt
werden.
Diese Regale sind prüfpflichtig:
Fachbodenregale
Palettenregale
Kragarmregale
Einfahrregale
Durchfahrregale
Durchlaufregale
Mehrgeschossanlagen
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der
Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert die Einhaltung der
Vorschriften in den Bereichen Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und
Beladung. Um die Gefahren im Lagerbereich zu verringern, verlangt die
DIN EN 15635 von den Unternehmen strengere Kontrollen von Regalen.
Reparaturen an Regalen dürfen nur noch vom Hersteller oder
Lieferanten
durchgeführt werden oder die Reparatur muss von diesem
genehmigt werden.
Lagerregale müssen wöchentlich auf entstandene Schäden - z.B. durch
Stöße
mit Flurförderzeugen oder Überladung – kontrolliert und die
Ergebnisse
dokumentiert werden.
Erkannte Schäden müssen kategorisiert, mit entsprechenden Aufklebern
farblich gekennzeichnet und Reparaturen in wirksamer Weise
rechtzeitig
erledigt werden.
Die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gemäß BGR 234
gehört ebenso dazu wie die Erkennung von sichtbaren Beschädigungen,
Verformungen und fehlenden Bauteilen. Was an Regalen und in welcher
Weise zu prüfen ist, wird in der DIN EN 15635 genau festgelegt.
Einige Prüfpunkte sind:
Abgleich des Regalaufbaus mit den Herstellerspezifikationen.
Kontrolle auf lot- und waagerechtes Aufstellen innerhalb der
gültigen Toleranzen.
Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben.
Kontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen nach den in der
DIN EN 15635 festgelegten Kriterien.
Überprüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen und
Freiräumen der Lasteinheiten.
Überprüfung auf unzulässige, überlastete oder falsch eingesetzte Lastträger.
Überprüfung auf Vorhandensein und Funktionsfähigkeit von
Sicherheitseinrichtungen die über die BetrSichV von der BGR 234 und
DIN EN 15635 gefordert werden. Dieses sind z. B. Sicherungen gegen
Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut (BGR 234 Art. 4.2.4).
Inspektionsprotokoll und Inspektionsplakette:
Anhand
eines Inspektionsprotokolls wird die Inspektion systematisch
durchgeführt.
Diese Ergebnisse werden detailliert aufgelistet,
analysiert und protokolliert.
Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine
Inspektionsplakette.
Diese belegt die Inspektion und weist Sie
gleichzeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, droht der Verlust des Versicherungsschutzes!