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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltung der Bedingungen


1. Unsere AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen, Schulungen, Beratungen, Auskünfte und sonstige Leistungen.

2. Für den Fall, dass Sie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Angebot und Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen bzw. fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften.

 

 

Anmeldung für Schulungen

 

Schulungen müssen Online, per Fax oder schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt.

 

 

Bestätigung

 

Jede Schulung wird schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.
Safe-Log ist an das Angebot 14 Tage gebunden. Wenn es gesetzlich erforderlich ist, Safe-Log oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen

 

 

Mitwirkungspflichten

 

Soweit es für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, wird der Kunde Safe-Log alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände überlassen und uns in seiner Betriebssphäre alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen schaffen.

Soweit die Dienstleistung in den Betriebsräumen des Kunden durchgeführt wird, stellt der Kunde kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung. Safe-Log ist für die Erbringung der Dienstleistung davon abhängig, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Macht er dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann Safe-Log eine Änderung der Vergütung und - wenn ein solcher vereinbart worden ist -, des Zeitplans verlangen.

 

 

Preise

 

1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2. Die Preise verstehen sich ab Firmensitz, bei Teileversand oder Lieferung zuzüglich Versand und Verpackung.

 

 

Zahlung


1. Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar.


2. Auf Dienstleistungen werden grundsätzlich keine Rabatte oder Skonti gewährt.


3. Wir behalten uns vor, Lieferungen bis zur endgültigen Bezahlung einzubehalten.


4. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

 

 

Lieferungs- und Leistungszeit

 

1. Liefertermine- und Fristen, die wir verbindlich oder unverbindlich vereinbaren, sind von uns schriftlich anzugeben.


2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger, außergewöhnlicher, unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände z.B. Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, etc., auch bei Vorlieferanten, verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, der Kunde kann keine Schadenersatzansprüche herleiten.


3. Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

 

Gewährleistung

 

1. Ist der Liefergegenstand oder die Dienstleistung mangelhaft oder fehlen die zugesicherten Eigenschaften oder wird innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen sind zulässig.


2. Elektrische und elektronische Bauteile sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern sie nicht einer Gewährleistungsfrist des Herstellers unterliegen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Lieferung oder der Installation.


3. Sendungen und Leistungen sind bei Ankunft oder der Fertigstellung unverzüglich auf Schäden zu kontrollieren, Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.


4. Schlägt unsere Nachlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

 

Haftung

 

1. Wir haften nur dann für von uns erteilte Auskünfte, Beratungen, Lieferungen und Dienstleistungen, wenn hierfür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde.


2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.

 

 

Safe-Log, Peter Glaser, Austraße 31, 77977 Rust www.Safe-Log.de

Stand: November 2011