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Sicherheitsbeauftragter - Grundlehrgang

 

Veranstaltungsdauer: 2 Tage

Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten, hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dies bestimmt das Sozialgesetzbuch VII / § 22. Wie viele Sicherheitsbeauftragte, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Welche Aufgabenhat denn der Sicherheitsbeauftragte?

Gelber Helm mit Arbeitshandschuhen

Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld, und evtl. auch die Fachkraft der Arbeitssicherheit, bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In unserem Lehrgang erhalten Sie in nur zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Fachwissen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefährdungen und verschiedene Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen, wie z.B. Arbeitsschutzmanagementsystemen, bedarfsgerecht ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Welche Inhalte vermitteln wir?
  • Historische Entwicklung des Arbeitsschutzes
  • Berufsgenossenschaften - Arbeitsschutzbehörden
  • Versicherungsleistung der gesetzlichen Unfallkassen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz Im "Heute"
  • Aufgaben und Stellung der Sicherheitsbeauftragten in der betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallarten
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Erkennen von Gefährdungen und Ableiten der erforderlichen Maßnahmen
  • Sicherheit im Straßenverkehr (Wegeunfall)
  • Schnittstelle zur Fachkraft für Arbeitssicherheit